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Selbstbestimmungsrecht und Eigen­verant­wortung

Bei der Betrachtung der Grundlagen unseres Seins haben wir gesehen, dass die Grundrechte des Seins die persönliche Frei­heit garantieren, wir können tun oder lassen, was immer wir wollen. Andererseits sind wir aber auch verantwortlich für die Folgen von allem, was wir tun oder lassen. Wer nach eigenem Gutdünken machen oder lassen kann, was er will, ist selbst­verständlich auch voll verantwortlich dafür, was er tut oder nicht tut.

Unsere Tätigkeit kann zudem in einer Art Kettenreaktion weitere Wirkungen auslösen (indirekte Folgen). Wenn wir mit einem Kind schimpfen, verprügelt es vielleicht auf dem Schul­weg einen Mit­schüler, es ärgert den Lehrer und schneidet an einer Prüfung schlecht ab. Es stellt sich deshalb die Frage, wie weit wir auch für die Folgen einer Kausalkette von Wirkungen verantwortlich sind. Wie weit sollten wir die möglichen Folgen bei unseren Entschei­dungen berücksichtigen?

Da wir viele Tätigkeiten nicht völlig alleine, sondern zum Bei­spiel in der Familie oder in einer Firma ausführen, ist es sicher­lich auch interessant zu sehen, wie weit wir die Verantwortung für die Fol­gen von jenen Tätigkeiten tragen, welche wir als Teil bzw. Mitglied einer Gruppe (Familie, Abteilung, Firma, Verein, usw.) ausführen. Es geht also um so etwas wie die «kollektive Verantwortung» für die Tätigkeit einer Gruppierung, bei der wir in irgend einer Form beteiligt sind. Betrachten wir zur Einleitung die folgenden Bei­spiele:

Eine Firma produziert und vertreibt ein Produkt, welches sich unter anderem auch in Kriegsgeräten einsetzen lässt. Die Firma liefert solche Produkte in ein Land, welche sie später in einer kriegeri­schen Auseinandersetzung einsetzt.

Frage: Ist diese Firma in irgend einer Form mitverantwortlich für die Folgen des Krieges? Falls ja, wer trägt die Verant­wortung innerhalb der Firma? Ist dafür nur die Geschäfts­leitung verantwort­lich oder trägt die Putzfrau, welche durch ihre Reinigungstätigkeit zum Funktionieren der Firma beiträgt, ebenfalls eine Mitverant­wortung?

Eine Frau verkauft Kartoffeln auf dem Markt. Unter anderem ver­kauft sie Kartoffeln an jemanden, welcher später eine Bank aus­raubt.

Frage: Trägt die Frau, welche die Kartoffeln an den späteren Bankräuber verkauft hat, eine Mitverantwortung für den Bank­raub? Würde sich etwas daran ändern, wenn ihm die Frau nicht Kartof­feln, sondern eine Waffe verkauft hätte?

Wir werden uns in der Folge damit beschäftigen, wer die Verant­wortung für irgend etwas trägt. Dabei geht es nicht um die Abklä­rung der Schuldfrage, sondern wir wollen wissen, wie weit wir jeweils die möglichen Folgen mitberücksichtigen sollten, wenn wir eine Entscheidung treffen. Denn das, wofür wir verantwortlich sind, entscheidet über unsere Entwicklung.

Es lohnt sich als erster Schritt zu klären, was mit Verantwor­tung zu tragen überhaupt gemeint ist.