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Manipulation von anderen Personen

Wir haben in einem der vorhergehenden Abschnitte die gegen­seitige Aktivierung von Klangschalen diskutiert. Dabei haben wir gesehen, dass unsere den Zielsetzungen entsprechenden Klang­schalen schwingen und somit in der entsprechenden Frequenz Energie ausstrahlen. Dies kann bei anderen Personen, welche eine gleiche Klangschale haben, zur Aktivierung dieser Klang­schale führen. Möglicherweise wählt die andere Person dadurch die entsprechende Zielsetzung als Leitlinie bei ihren nächsten Ent­scheidungen. Es stellt sich früher oder später die Frage, ob man damit nicht einzelne Personen bewusst mani­pulieren könne.

Könnte zum Beispiel jemand mit einem hohen Bewusstsein ande­ren Personen unbemerkt helfen, als Leitlinie bei Entschei­dungen die Grundrechte des Seins zu wählen? Könnte man auf diese Art nicht die ganze Welt verbessern?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein, denn dadurch würde die Person mit dem hohen Bewusstsein die Grundrechte des Seins verletzen! Es muss nochmals mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass jedem Wesen auf der Erde gemäss den Grund­rechten des Seins das Recht zugestanden wird, die­jenigen Ziele zu verfolgen, die es selbst will. Ins Modell mit den Klangschalen übersetzt bedeutet dies, dass jeder diejenigen Klangschalen in sich haben und zum schwingen bringen kann, die er selbst will. Er muss aber selbstverständlich auch die Konsequenzen selbst tra­gen. Falls wir jemanden unbemerkt zu seinem Glück verhelfen wollen, verletzen wir damit die Grundrechte des Seins, wir unter­graben unser eigenes Funda­ment! Wir schaden dadurch sowohl uns selbst als auch der Umgebung.

In der Vergangenheit sind viele Kriege geführt worden, um andere Personen zur eigenen Weltanschauung, zum selben wirtschaft­lichen System oder zu einer bestimmten Religion zu bekehren. Man war vom eigenen Denken so stark überzeugt, dass man diese Denkweise als die einzig richtige bezeichnete und allen anderen aufzwingen wollte. Zu diesem Zwecke wurde das Töten sogar von vielen Religionen legitimiert bzw. für sinnvoll erklärt. Leider hat sich daran bis heute noch sehr wenig geändert. Die meisten Kriege werden auch heute noch geführt, um andere Personen zu «retten», um sie zu «entwic­keln» – oder besser gesagt um ihnen eine bestimmte Denkweise oder «Lösung» eines Problems von aussen aufzuzwingen.

Eine Hilfe kann nur helfen, wenn dies mit dem vollen Einver­ständ­nis der betroffenen Person geschieht. «Hilfe» ohne Ein­verständnis der betroffenen Person ist nichts anderes als Mani­pulation und verletzt die Grundrechte des Seins in krasser Weise. Dies gilt im übrigen nicht nur für Personen, sondern generell bei allen Wesen1.

Wir haben oben als negative Beispiele Kriege erwähnt. Wir müssen aber gar nicht so weit weg von uns suchen: Manipula­tion findet oftmals schon im engsten Familienkreis statt. Eine Unzahl von zwischenmenschlichen Problemen treten auf, weil es jemand «gut meint» und dieses oder jenes ungefragt für andere tut. Dabei wollte die Person zweifellos Gutes tun, dies wollen wir nicht in Abrede stellen. Zum Beispiel versuchen Eltern von erwachsenen Kindern durch «Vermittlung hinter den Kulissen», ihren Kindern einen besseren Arbeitsplatz zu beschaffen, die Grosskinder richtig zu erziehen, man findet den Partner zu dick und schenkt ihm eine Abmagerungskur, usw.

Vielen bereitet es Schwierigkeiten zu verstehen, wes­halb eine gut gemeinte Handlung die Grundrechte des Seins verletzen kann. Im Kapitel über die Subjektivität haben wir bereits gesehen, dass gut und schlecht rein subjektive Wahr­neh­mungen einer einzelnen Person sind. Insofern wird sicher klar, dass die Grundrechte des Seins sowohl mit gut als auch mit schlecht gemeinten Entschei­dungen verletzt bzw. einge­halten werden können. Und eine Ver­letzung ist und bleibt eine Verletzung. Der Grund für die Ver­letzung ist vorerst völlig belanglos.

Jedes Wesen hat das Recht, das zu tun bzw. nicht zu tun, was es will. Dies schliesst unter anderem sogar das Recht auf ein aus unserer Sicht unglückliches Leben ein – jedes Wesen darf selbst wählen!

In letzter Konsequenz ist sogar das ungefragte Beschenken einer anderen Person bereits eine Verletzung der Grundrechte des Seins. Bei der Übergabe eines überraschenden Geschenkes sollte man deshalb korrekterweise fragen: «Ich möchte Dir gerne eine Freude bereiten. Darf ich Dir dies schenken?» Dann kann die beschenkten Person entscheiden, ob sie das Geschenk anneh­men will oder nicht.


1) Wie es der Name schon sagt, gehört dazu zum Beispiel auch die Genmanipulation, oder – moderner ausgedrückt – die Erzeu­gung von genetisch veränderten Organismen GVO.

ΞBewusstsein