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Investitionen in effizientere Stromnutzung lohnen sich

Die Schweizer Stromproduzenten planen den Ausbau ihrer Produktionsanlagen und wollen in Kohle- und Atomkraftwerke im In- und Ausland investieren. Andererseits ist unbestritten, dass mehr als ein Drittel des Stromverbrauchs der Schweiz bei den Anwendern unnötigerweise verloren geht. Dies könnte durch den Einsatz von effizienteren Geräten vermieden werden, sodass entsprechend weniger oder gar kein Ausbau der Stromproduktion notwendig wäre.

Gesamtwirtschaftlich gesehen stellt sich deshalb die Frage, was weniger kostet: Ist es kostengünstiger ineffiziente Geräte (Elektroheizungen, Motoren, Elektroboiler, Beleuchtung, usw.) durch effizientere Geräte zu ersetzen oder ist es kostengünstiger die alten Geräte weiterhin zu verwenden und die Produktion auszubauen? Studien im In- und Ausland zeigen eindeutig, dass es viel billiger ist, ineffiziente Geräte zu ersetzen, als diese weiterhin zu benutzen und dafür mehr Strom zu produzieren. Gemäss der internationalen Energieagentur IEA beträgt das Verhältnis 1 : 2.2, d.h. jeder Franken, welcher für den Ersatz von Stromfressern ausgeben wird, spart Fr. 2.20 Investitionskosten für den Ausbau der Stromproduktion.

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es deshalb eine Dummheit, in die Erweiterung der Produktionskapazität zu investieren, solange die wesentlich kostengünstigeren Effizienzmassnahmen noch nicht ausgeschöpft sind. Wir als Land bzw. Region handeln uns damit höhere Produktions- und Lebenshaltungskosten ein, was auch unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit mittel- und langfristig negativ beeinflussen wird.

Das teilweise aus der Stromwirtschaft gehörte Argument, man könne «das eine tun und das andere nicht lassen» ist nicht sehr überzeugend, da die notwendigen finanziellen Mittel für den Ausbau der Produktionskapazität und gleichzeitig für die Investition in Stromeffizienz schlicht nicht vorhanden sind. Das Geld kann primär für das eine oder primär für das andere ausgegeben werden. Zudem kann auch der Bedarf nur einmal befriedigt werden.

 

Warum werden Effizienzmassnahmen nur zögerlich umgesetzt?

Die Stromversorger verdienen ihr Geld mit der Produktion und mit dem Handel von Strom. Je mehr Strom sie verkaufen, desto mehr Gewinn können sie erwirtschaften. Weshalb sollten sie sich unter diesen Rahmenbedingungen ernsthaft für eine effizientere Stromnutzung einsetzen? Als Ergebnis solcher Bemühungen könnten sie weniger Strom absetzen und würden kleinere Gewinne machen.

 

Einflussnahme auf die Stromversorger ist notwendig

83% des Aktienkapitals der Schweizer Stromversorger befindet sich in der Hand von Kantonen und Gemeinden. Als Aktionäre haben Kantone und Gemeinden die Möglichkeit, entsprechende Vorgaben zur Investition in Stromeffizienz zu machen. Sie können damit die oben erwähnte gesamtwirtschaftliche Sicht einbringen und zu einer Minimierung der gesamten Kosten und Umweltbelastung beitragen.

Bis heute haben nur wenige Mandatsträger der öffentlichen Hand ihre diesbezügliche Verantwortung wahrgenommen. In vielen Fällen hat die Politik bisher die Wünsche der Stromversorger mehr oder weniger unbesehen übernommen. Die Liberalisierung des Strommarktes, der Klimawandel, die allgemeine Verknappung von Ressourcen und der technologische Wandel zu einer dezentralen Energieerzeugung stellen uns aber vor neue Herausforderungen. Die gesamtwirtschaftliche Sicht muss anstelle der einseitigen Gewinnoptimierung der Stromversorger treten.

Konkret bedeutet dies, dass die Stromversorger zur Investition in Stromeffizienz gezwungen werden müssen. Stromeffizienz muss wie eine zusätzliche Energie-Ressource betrachtet werden. Die Investitionen in Massnahmen zur effizienteren Nutzung von Strom sollten firmenintern wie eine Investition in ein neues (virtuelles) Kraftwerk behandelt werden. Es ist nicht etwa die Idee, über einen Stromaufschlag zunächst während Jahren ein "Kässali" zu füllen. Die Investitionen müssen aus den bereits vorhandenen Rückstellungen für Neubauten getätigt werden – denn sie eliminieren ja zumindest teilweise die Notwendigkeit für den Ausbau der Produktionsanlagen.

 

Wie können die Stromversorger zur Investition in Effizienzmassnahmen gezwungen werden?

Der Verwaltungsrat als oberstes Aufsichts- und Gestaltungsorgan kann seiner Firma selbstverständlich die Pflicht zur gesamtwirtschaftlichen Sicht übertragen. Bei Stromversorgern, welche sich vollständig in der öffentlichen Hand befinden, ist dies problemlos möglich. Zumal Aktionäre und Kunden in diesen Fällen häufig identisch sind.
Bei ganz oder teilweise privatisierten Stromversorgern könnten die Gemeinden als Kunden Investitionen in Stromeffizienz zur Vorbedingung zum Bezug von Elektrizität von dieser Firma machen. Dieses Modell wird z.B. in Kalifornien mit grossem Erfolg angewendet.

Da die Schweizer Elektrizitätswirtschaft aber zu 83% der öffentlichen Hand (also uns Bürgern) gehört, sind primär die Mandatsträger der Kantone und Gemeinden in den Verwaltungsräten gefordert.

 

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