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Mitverantwortung

Wie sieht es aus, wenn Aufgaben durch eine Gruppe von Per­so­nen wahrgenommen werden. Wer trägt die Verantwortung für die Entscheidungen? Gibt es eine kollektive Mit-Verant­wortung? Wie weit reicht die Verantwortung in einer Gruppe bei einer Kausal­kette von Folgen? Kann die Verantwortung aufgeteilt werden?

Um das Wichtigste gleich vorwegzunehmen: An den Verant­wort­lichkeiten ändert sich nichts. Jede Person ist für die Folgen ihrer Entscheidungen verantwortlich, welche ihrem Bewusst­sein ent­sprechen, bzw. mit dem Kugelmodell dagestellt, für alle Folgen, welche sich innerhalb ihrer Bewusstseins-Kugel befin­den. Die Mit­verantwortung in einer Gruppe oder Firma hängt demzufolge nicht primär von der Position in der Hierarchie ab, sondern von der persönlichen Entwicklung des einzelnen Mit­arbeiters. Um noch­mals auf das Beispiel mit der Lieferung von Komponenten für Kriegsgeräte zurückzukommen, wäre es also theoretisch denkbar, dass die Putzfrau eine Mitverantwortung trägt und die Geschäfts­leitung nicht – nämlich dann, wenn die Putzfrau persönlich ent­sprechend weiter entwickelt ist, also ein höheres Bewusstsein hat, als die Mitglieder der Geschäfts­leitung.

Interessant zu diskutieren ist möglicherweise auch der Grad der Mitverantwortung in einer Gruppe von Personen. Dies ist aller­dings schnell getan, denn die Grundrechte des Seins können in einer gegebenen Situationen nur entweder einge­halten oder ver­letzt werden. Es gibt keine Grauzone und keine Abstufung. Man kann sich nicht weniger oder mehr auf einem Boot befinden, ent­weder man befindet sich auf dem Boot oder eben nicht.

Wir müssen uns unbedingt von dem im Alltag vertrauten System eines Kontos mit Gutschriften für «gute Taten» und Bussen bzw. Abzüge für «schlechte Taten» lösen. Eine Verlet­zung der Grund­rechte des Seins ist und bleibt eine Verletzung und kann nicht durch Einhaltung der Grundrechte des Seins in anderen Situa­tionen wettgemacht werden. Wenn ich aufgrund meines Bewusst­seins für die Mitverantwortung qualifiziert bin, dann bin ich eben mitverantwortlich – nicht mehr, aber auch nicht weniger als die anderen Mitverantwortlichen.

Zur Erinnerung: Alle Wesen wollen sich weiter entwickeln. Bei dieser Entwicklung geht es darum, die Grundrechte des Seins, also die bedingungslose Liebe in jeder Situation zu leben. Gelingt mir dies in gewissen Situationen nicht, so werde ich irgendwann in der Zukunft mit Situationen konfrontiert werden, welche es mir ermöglichen, die entsprechende Eigen­schaft zu erlernen. Deshalb ist der Grad der Mitverantwortung in einer gegebenen Situation unwichtig. Höchstens die Frage, weshalb ich in einer bestimmten Situation die Grundrechte des Seins verletzt oder nicht verletzt habe, kann von Interesse sein. Denn dies würde es erlauben, mein individuelles Lern­programm in Zukunft besser an meine Lernfähig­keit anzu­passen.

Die Motivation oder der Grund für das Nicht-Einhalten der Grund­rechte des Seins in einer bestimmten Situation ist erst für die Pla­nung der zukünftigen Ausbildung von Interesse. Bei der betrach­teten Situation kann etwas Externes niemals als Ursache oder Entschuldigung für meine Entscheidung herangezogen werden. Die eigentlichen Ursachen für meine Entscheidun­gen liegen immer bei mir selbst! – auch dann, wenn ich die Ent­scheidung in einer Gruppe von anderen Personen getroffen habe.

Man kann es nicht genug häufig wiederholen: Zur Erreichung der dauernden Harmonie mit uns selbst müssen wir die Grundrechte des Seins in jeder Situation leben. Weshalb wir es einer bestimm­ten Situation gelebt oder nicht gelebt haben, ist für uns selbst unwichtig. Es gibt keinen Grund, die Grund­rechte des Seins in einer bestimmten Situation nicht zu leben. Es gibt keine einzige Ausnahme-Situation, wo die Grundrechte des Seins nicht gelebt werden sollten!

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