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Fehlende oder falsche Erfolgskontrolle

Wir haben bereits in einem eigenen Kapitel auf die Notwen­digkeit der regelmässigen Erfolgskontrolle beim Erreichen unserer Ziel­setzungen hingewiesen. Da eine fehlende Über­prüfung unserer Fortschritte oder ungeeignete Beurteilungs­kriterien ein häufiger Stolperstein beim Leben der Grundrechte des Seins darstellen, erwähnen wir diesen Punkt hier nochmals kurz.

Häufig genügt es nicht, sich die Grundrechte des Seins als Ziel­setzung für das Leben vorzunehmen. In der Regel ist es not­wendig oder zumindest sehr hilfreich, sich gleichzeitig Gedanken zu machen, wie man die persönlichen Fortschritte beim Leben der Grundrechte des Seins beurteilen will. Insbe­sondere muss man sich im klaren sein, dass man mit dem Los­lassen von alten Ziel­setzungen auch deren Beurteilungskrite­rien loslassen muss.
Die regelmässige Beurteilung unserer Fortschritte soll sicher­stellen, dass wir uns dem Ziel auch wirklich nähern. Aufgrund dieser Überprüfung korrigieren wir gegebenfalls unser Ver­halten. Wenn wir bei diesen Beurteilungen Kriterien anwen­den, welche zu einem anderen Ziel passen, so werden wir uns früher oder später dem anderen Ziel nähern. Bei inkompatiblen Zielsetzungen ent­fernen wir uns somit möglicherweise immer weiter von unserem ursprünglich gewählten Ziel.

Viele Personen versuchen nach wie vor finanzielle Zielsetzun­gen gleichzeitig mit dem Leben der Grundrechte des Seins zu verwirk­lichen oder messen die Erfolge zumindest teilweise nach mone­tären Kriterien. Dies muss früher oder später zu Frustrationen führen.

ΞZielsetzungen