Wir haben bereits in einem eigenen Kapitel auf die Notwendigkeit der regelmässigen Erfolgskontrolle beim Erreichen unserer Zielsetzungen hingewiesen. Da eine fehlende Überprüfung unserer Fortschritte oder ungeeignete Beurteilungskriterien ein häufiger Stolperstein beim Leben der Grundrechte des Seins darstellen, erwähnen wir diesen Punkt hier nochmals kurz.
Häufig genügt es nicht, sich die Grundrechte des Seins als Zielsetzung für das Leben vorzunehmen. In der Regel ist es notwendig oder zumindest sehr hilfreich, sich gleichzeitig Gedanken zu machen, wie man die persönlichen Fortschritte beim Leben der Grundrechte des Seins beurteilen will. Insbesondere muss man sich im klaren sein, dass man mit dem Loslassen von alten Zielsetzungen auch deren Beurteilungskriterien loslassen muss.
Die regelmässige Beurteilung unserer Fortschritte soll sicherstellen, dass wir uns dem Ziel auch wirklich nähern. Aufgrund dieser Überprüfung korrigieren wir gegebenfalls unser Verhalten. Wenn wir bei diesen Beurteilungen Kriterien anwenden, welche zu einem anderen Ziel passen, so werden wir uns früher oder später dem anderen Ziel nähern. Bei inkompatiblen Zielsetzungen entfernen wir uns somit möglicherweise immer weiter von unserem ursprünglich gewählten Ziel.
Viele Personen versuchen nach wie vor finanzielle Zielsetzungen gleichzeitig mit dem Leben der Grundrechte des Seins zu verwirklichen oder messen die Erfolge zumindest teilweise nach monetären Kriterien. Dies muss früher oder später zu Frustrationen führen.