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Das Prinzip der Selbstverantwortung

Fassen wir das bisher diskutierte zusammen: Aus den Grund­rechten des Seins erhält jedes Wesen das gleichwertige Recht zu leben, sich zu entwickeln und seine Aufgaben auszuführen. Jedes Wesen kann somit selbst entscheiden, was es tun oder lassen will (Prinzip der Selbstbestimmung). Wer selbst frei entscheiden darf, was er tun oder lassen will, ist selbstver­ständlich auch verantwort­lich für die Folgen seiner Entschei­dungen. Wer soll denn sonst für die Folgen einer Entscheidung verantwortlich sein, wenn jemand frei entscheiden konnte? Aus dem Prinzip der Selbstbestimmung folgt deshalb das folgende Prinzip der Selbstverantwortung:

Jede Person trägt entsprechend ihrem Bewusstsein die Ver­antwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen.

Weshalb wir etwas tun, ist für das Leben der Grundrechte des Seins unerheblich. Wir haben entschieden, es zu tun. Dies genügt. Es gibt keinen Unterschied, ob ich töte, weil mir dies befohlen wurde oder ob ich dies aus eigenem Antrieb tue. Ich habe es getan. Deshalb bin ich verantwortlich dafür.

Man kann zwar verhindern, dass eine Person gewisse Dinge tun kann, indem man diese Person zum Beispiel in einem Gefängnis einsperrt, niemand kann aber eine andere Person zwingen, etwas gegen ihren eigenen Willen zu tun1. Jedermann hat seinen freien Willen und das Selbstbestimmungsrecht und kann dies auch wahrnehmen. Dies gilt übrigens auch bei einer Anstellung in einer Firma: Jeder Angestellte kann selbst entscheiden, ob er den Anordnungen seiner Vorgesetzen folgen will oder nicht. Dies mag in der Praxis reichlich theoretisch erscheinen, es ist aber trotzdem so! Natürlich können die Kon­sequenzen einer Verweigerung in gewissen Fällen äusserst schmerzhaft sein (Entlassung, Bestra­fung, usw.), die Möglich­keit der Verweigerung besteht aber trotz­dem. In gewissen Fällen besteht aufgrund der Verantwortung gegenüber den Grundrechten des Seins sogar die «Pflicht» zur Verweigerung. Dieses Thema wird im Band 2 der Buchreihe «Wendezeit» eingehend behandelt.

Wir haben gesehen, dass wir mit zunehmender Versiertheit einer Person in ihrer Tätigkeit höhere Anforderungen an das Abschätzen der Folgen stellen können. Je geübter jemand in einer Tätigkeit ist, desto besser kann er in der Regel die Folgen dieser Tätigkeit abschätzen. Die Fähigkeit zum Abschätzen der Folgen unserer Entscheidungen bezüglich Einhaltung der Grundrechte des Seins sind ein Teil des Bewusstseins. Wenn ich aufgrund meines Bewusstseins bzw. meiner Fähigkeiten in der Lage bin, die Folgen einer Entscheidung von mir abzu­schätzen, bzw. zu spüren, bin ich für die Folgen dieser Ent­scheidung verantwortlich. Die Verantwor­tung für die Folgen unserer Entscheidungen steigt mit der Fähig­keit, diese Folgen wahrzunehmen. Oder anders formuliert:

Mit zunehmendem Bewusstsein steigt die Fähigkeit, Verant­wor­tung zu tragen.

 


1) Die Wirkung von Drogen und Psychopharmaka, um den Willen einer Person zu manipulieren, wollen wir hier nicht in Betracht ziehen.

 

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