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Bewusstsein

Dasselbe trifft auch auf die Wahrnehmungs- und Ausdrucks­fähig­keit im Zusammenhang mit dem Leben der Grundrechte des Seins zu. Diese Fähigkeit bezeichnen wir in der Folge als Bewusstsein. Das Wort «Bewusstsein» (bewusstes Sein) beschreibt den oben dargestellten Zusammenhang gut: Wer in einer bestimmten Tätig­keit richtig aufgeht, ist in Bezug auf alle für diese Tätigkeit nützli­chen Informationen sehr «bewusst». Er hat im Gegensatz zum weniger Geübten seine Sinne trainiert, um viel Zusätzliches auf­zunehmen und auszudrücken. Wer das Leben virtuos lebt, d.h. wer sich durch die Grundrechte des Seins in allen Situationen automatisch führen lässt, wer also die Grundrechte des Seins lebt, die Grundrechte des Seins «ist», mit dem Gesetz gewissermassen «verschmilzt», hat ebenfalls viele Sinne trainiert, welche ihm bei dieser Tätigkeit des virtuo­sen Lebens helfen bzw. dies erst ermög­lichen. Er ist in Bezug auf das Leben, auf «das Sein» bewusst geworden. Wir sagen: Er hat ein grosses Bewusst-Sein.

Wir definieren das Bewusstsein als Summe aller Fähig­keiten, welche uns ermöglichen, die Grundrechte des Seins in jeder Situation zu respektieren.

Mit dieser Definition können wir deshalb auch postulieren, dass es in unserem Leben darum geht, das eigene Bewusstsein weiter zu entwickeln.

Wir haben früher die menschliche Entwicklung mit dem Bau einer Pyramide verglichen. Je mehr von dieser Pyramide bereits vor­handen ist, desto höher ist unser Bewusstsein. Das Bewusstsein lässt sich aber auch durch ein weiteres Modell sehr gut darstellen:

ΞBewusstsein